Wir informieren Sie höflich, dass das Hotel M Club im Interesse des Wohlergehens und Respekts aller Hotelgäste Dienstleistungen für Personen verweigert, die diese Hausordnung nicht einhalten.

§ 1. Gegenstand der Hausordnung

  1. Diese Hausordnung ist eine Ordnungsordnung und legt als solche die im Hotel M Club in Gudowo 78-500 - im Folgenden Hotel genannt - geltenden Regeln fest und gilt für alle Personen, die sich im Hotel und auf dem zum Hotel gehörenden Gelände aufhalten.
  2. Die Hausordnung ist auf der Website des Hotels verfügbar und rund um die Uhr an der Rezeption einsehbar.

§ 2. Hotelübernachtung

  1. Das Hotelzimmer wird tageweise vermietet. Im Rahmen eines Aufenthaltspakets kann das Hotelzimmer je nach Hotel für mehrere Tage gemietet werden.
  2. Der Hotelübernachtungstag dauert von 15:00 Uhr am Anreisetag bis 11:00 Uhr am Folgetag.
  3. Der Zimmermieter, im Folgenden Gast genannt, ist verpflichtet, die Aufenthaltsdauer im Hotel anzugeben. Wird keine Angabe gemacht, gilt das Zimmer als für eine Hotelübernachtung gemietet.
  4. Der Wunsch, den Aufenthalt im Zimmer zu verlängern, muss der Hotelrezeption bis 8:00 Uhr am Tag des Mietendes gemeldet werden, was das Hotel jedoch nicht verpflichtend bindet.
  5. Bleibt der Gast oder lässt nach Ablauf der Hotelübernachtungsszeit sein Eigentum im gemieteten Zimmer zurück, wird der Gast gemäß der an der Rezeption einsehbaren Preisliste belastet, was jedoch keine Verlängerung des Aufenthalts um eine weitere Hotelübernachtung bedeutet.
  6. Kann dem Gast keine Verlängerung der Zimmermiete gewährt werden, entfernt das Hotelpersonal nach Ende der Hotelübernachtung unverzüglich Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer. Die Aufbewahrung der Gegenstände regelt §7 Punkt 3.

§ 3. Anmeldung zum Aufenthalt im Hotel

  1. Das Hotel nimmt ausschließlich Personen ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr auf.
  2. Grundlage für die Anmeldung zum Aufenthalt im Hotel ist die Vorlage folgender Dokumente bei der Anmeldung:
    a) Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments bei der Rezeption durch die Person, die das Zimmer mietet, um die Daten und Informationen des Dokuments überprüfen zu können;
    b) leserliche Ausfüllung und Unterschrift der Anmeldekarte durch die Person, die das Zimmer mietet.
  3. Die anmeldende Person ist verpflichtet, der Rezeption die Anzahl der Personen mitzuteilen, die in dem angemieteten Zimmer/den angemieteten Zimmern verbleiben, einschließlich der Anzahl und des Alters minderjähriger Personen.
  4. Das Hotel verlangt die Zahlung für das angemietete Zimmer im Voraus vor Beginn des Aufenthalts. In begründeten Fällen, im Interesse des Hotels, kann auf die Vorauszahlung verzichtet werden.
  5. Möchte der Gast die Abrechnung mittels eines vom Hotel für die Aufenthaltsdauer gewährten Hotelkredits nutzen, ist er verpflichtet, an der Rezeption eine Kaution zu hinterlegen: per Vorautorisierung der Kreditkarte oder in bar - in Höhe, die das Hotel festlegt.
  6. Das Hotel kann vom Zimmermieter eine Kaution als Sicherheit für eventuelle Ansprüche des Hotels gegenüber dem Mieter verlangen.

§ 4. Verweigerung der Zimmervermietung und des Aufenthalts

  1. Das Hotel verweigert die Vermietung eines Zimmers an Personen:
    a) mit Tieren, die im Hotel nicht erlaubt sind;
    b) unter Einfluss von Alkohol oder Drogen;
    c) die sich gegen die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens verhalten;
    d) die verbale oder körperliche Aggression zeigen.
    Ebenso an Personen, die bei einem früheren Aufenthalt gegen die Hausordnung verstoßen haben.
  2. Das Hotel kann die Aufnahme von Personen verweigern, die sich weigern:
    A. Die in §3 Punkte 2 und 3 genannten Pflichten zu erfüllen;
    B. Die Sicherheitskaution an der Hotelrezeption zu hinterlegen.
  3. Das Hotel verweigert die Aufnahme von minderjährigen Personen ohne schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter zur eigenständigen Hotelaufnahme, die auf einer Vorlage des Hotels oder notariell beglaubigt vorliegen muss.
  4. Im Falle der Verweigerung der Aufnahme erfolgt keine Registrierung der Person und kein Aushändigen des Zimmerschlüssels.
  5. Im Falle eines im Voraus bezahlten Aufenthalts stellt die Weigerung der Erfüllung der unter §3 Punkte 1 bis 3 beschriebenen Tätigkeiten durch die Zimmermietende Person eine einseitige Vertragskündigung gegenüber dem Hotel dar. Das Hotel erstattet keine Kosten aufgrund einer einseitigen Kündigung des Vertrags.

§ 5. Aufenthalt im Hotel

  1. FRÜHSTÜCKE
    A. Das Frühstück ist im Übernachtungspreis enthalten und wird im Restaurant Veranda in Form eines Selbstbedienungsbuffets oder serviert durch Kellner angeboten – abhängig vom Hotel.
    B. Das Frühstück auf das Zimmer wird zusätzlich berechnet gemäß Preisliste, die an der Rezeption erhältlich ist.
  2. NACHTRUIHE UND RUHE IM AUFENTHALT
    A. Die Nachtruhe gilt in allen Räumen des Hotelgebäudes und auf dem Hotelgelände in der Zeit von 23:00 bis 7:00 Uhr.
    B. In der Nachtruhezeit sind Gäste und Personen, die die Hoteldienstleistungen nutzen, verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie die Nachtruhe anderer nicht stören.
    C. Rund um die Uhr darf das Verhalten der sich im Hotel aufhaltenden Personen die Ruhe des Aufenthalts und der Erholung anderer nicht stören. Das Hotel kann die Dienstleistung für Personen verweigern, die diese Regel verletzen.
  3. AUFENTHALT ANDERER PERSONEN
    A. Der Gast darf das Zimmer nicht an andere Personen weitergeben, auch wenn die Hotelübernachtung oder der Aufenthalt, für den er gezahlt hat, noch nicht abgelaufen ist.
    B. Besucher. Nicht registrierte Personen dürfen sich zwischen 9:00 und 22:00 Uhr als Gäste in den Hotelzimmern aufhalten.
    C. Aufenthalt einer nicht registrierten Person nach 22:00 Uhr bedeutet, dass der Gast zustimmt, diese Person gegen Bezahlung im bestehenden Zimmer mit der vorhandenen Ausstattung unterzubringen – zum halben Zimmerpreis laut Preisliste an der Rezeption.
  4. MINDERJÄHRIGE PERSONEN
    A. Minderjährige dürfen sich nur unter ständiger Aufsicht ihrer gesetzlichen Vertreter auf dem Hotelgelände aufhalten. Die Aufsichtspersonen haften materiell und rechtlich für Schäden, die Minderjährige unter ihrer Aufsicht verursachen.
    B. Minderjährige, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, dürfen sich nur mit schriftlicher Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter eigenständig im Hotel aufhalten.
    C. Das Hotel wendet in der täglichen Praxis Standards zum Schutz Minderjähriger an - gemäß den hierfür geltenden Vorschriften.
  5. HOTELAUSSTATTUNG UND VERANTWORTLICHKEIT DES GASTES
    A. Zu Beginn des Aufenthalts muss sich der Gast mit der Zimmereinrichtung vertraut machen und eventuelle Mängel, Schäden oder Fehlfunktionen umgehend der Rezeption melden, damit das Hotel reagieren kann.
    B. Schäden, Fehlfunktionen und Mängel, die nicht zu Beginn des Aufenthalts gemeldet werden, gelten als vom Gast verursacht.
    C. Abgesehen von geringfügigem Umstellen von Möbeln und Ausstattung, das deren Funktionalität und Sicherheit nicht beeinträchtigt, ist das Herausnehmen von folgendem verboten:
    a) Möbel, Geräte und Bestandteile aus dem Hotelzimmer;
    b) Möbel, Geräte und Ausstattung aus dem Hotelgebäude;
    und c) das Versetzen von Möbeln, Geräten und Ausstattung sowohl im Zimmer als auch in Gemeinschaftsbereichen.
    D. Das Einbringen von jeglichen Möbeln, Geräten, Accessoires, die nicht zur Standardausstattung des Zimmers gehören, ist verboten, insbesondere: Betten und Reisebetten, Matratzen, Laufställe, Kinderwagen, Fahrräder, Roller und sonstiges außer kleineren Sport-, Reise- oder Freizeitausrüstungen.
    E. Das Hinterlassen von Gegenständen auf Fluchtwegen ist untersagt.
    F. Die Hotelrezeption kann dem Gast bei der Aufbewahrung von Gegenständen behilflich sein.
    G. Bei Verstoß gegen die folgenden Verbote wird folgendermaßen verfahren:
    - 5.C. Dem Gast wird eine Gebühr zur Deckung der Kosten berechnet, die dem Hotel für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands entstehen, basierend auf angemessenen Mitteln und Mitteln des Hotels;
    - 5.D. Dem Gast wird für jede angefangene Übernachtung, in der das Verbot verletzt wurde, eine Gebühr in Höhe der Hälfte des Zimmerpreises laut Preisliste berechnet.
    H. Der Gast muss die Hotelrezeption vorab über einen Wunsch oder Bedarf zur Umstellung der Möbel im Zimmer informieren, um die in Punkt 5.G beschriebenen Folgen zu vermeiden.
    I. Der Gast trägt die vollumfängliche materielle und rechtliche Verantwortung für alle Arten von Schäden an Ausstattung oder Geräten des Hotels, die durch ihn oder seine Besucher verursacht werden. Das Hotel ist berechtigt, nach der Abreise des Gastes die Zahlungskarte zur Schadensbegleichung zu belasten.
    J. Der Gast ist verpflichtet, die Hotelrezeption unverzüglich über Schäden zu informieren, sobald diese festgestellt werden.
    K. Vor Verlassen des Zimmers hat der Gast den Fernseher auszuschalten, das Licht zu löschen, Wasserhähne zuzudrehen, Fenster, Balkontüren und Zimmertüren zu schließen und deren Verschluss zu überprüfen.
    L. Das Hotel haftet nicht für Schäden oder Verlust von Gegenständen des Gastes, die durch Nichtbeachtung der Empfehlungen aus Punkt K entstehen.
  6. RAUCHFREIES HOTEL
    A. Alle Wohneinheiten: Hotelzimmer und deren Badezimmer sowie sonstige Räume und Bereiche des Gebäudes sind Nichtraucherbereiche. Überall, auch an den Fenstern, gilt Rauchverbot für Tabakprodukte und Dampfen.
    B. Sollte eine Lüftung des Zimmers, eine Extrawäsche oder Reinigung der Ausstattung notwendig sein, berechnet das Hotel dem Gast dafür 700 PLN.
    C. Rauchen von Tabakprodukten und Dampfen ist auf den Balkonen und Terrassen der Hotelzimmer gestattet, vorbehaltlich §5 Punkt 2.C.
  7. ÜBERSTANDARD-REINIGUNG
    Wenn durch das Verhalten oder Unterlassen des Gastes eine überstandardmäßige Reinigung des Zimmers, Badezimmers oder anderer Bereiche im Gebäude oder auf dem Gelände notwendig wird, trägt der Mieter die Kosten für Zeit, Einsatz und zusätzliche Werkzeuge sowie Reinigungsmaterialien und muss diese vor Beendigung des Aufenthalts und Verlassen des Hotels bezahlen.
  8. BRANDSCHUTZ
    A. Aus Sicherheitsgründen ist die Verwendung von offenem Feuer jeglicher Art im Gebäude sowie von elektrischen Geräten, die nicht zur Standardausstattung des Zimmers gehören, verboten, ausgenommen Ladegeräte und Netzteile für mobile Geräte aus den Gruppen Smartphone, Smartwatch, Tablet, Laptop, Konsole, E-Book-Reader.
    B. Das Auslösen des Rauchmelders im Zimmer durch den Gast (Rauchentwicklung, Dampf etc.) wird mit einer Gebühr von 700 PLN pro Fall geahndet. Bei einer durch das Auslösen bedingten Evakuierung und Anfahrt der Feuerwehr trägt der Gast die rechtlichen Folgen und Kosten der Rettungs- und Evakuierungsaktion.
  9. KLINKENSCHILD „BITTE NICHT STÖREN“
    Das Schild „Bitte nicht stören“ ist eine Höflichkeitsgeste und bindet das Hotel nicht. Das Anbringen dieses Schildes an der Zimmertür bedeutet nicht, dass niemand vom Personal das Zimmer betreten darf.
    Das Hotelpersonal hat das Recht, das Hotelzimmer jederzeit, insbesondere zwischen 11:00 und 15:00 Uhr, zum Schutz von Personen und Eigentum oder aus technischen Gründen zu betreten.

  10. VERANTWORTUNG DES HOTELS FÜR GEGENSTÄNDE
    Die Haftung des Hotels für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die der Gast ins Gebäude mitgebracht hat, regeln die Bestimmungen der Artikel 846-849 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Haftung des Hotels ist eingeschränkt, wenn diese Gegenstände nicht an der Rezeption zur Verwahrung abgegeben wurden. Das Hotel kann die Annahme von Geld, Wertpapieren und wertvollen Gegenständen, insbesondere Schmuckstücke und Gegenstände von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert, verweigern, wenn sie die Sicherheit gefährden, im Verhältnis zur Größe oder dem Standard des Hotels zu wertvoll sind oder zu viel Platz beanspruchen.

  11. KÜRZUNG DES AUFENTHALTS
    Im Falle einer verkürzten Abreise durch den Gast erstattet das Hotel keine Kosten aufgrund einseitiger Vertragsauflösung.

§ 6. Vorschriften für Zonen und Räume

Aufgrund der Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Hygiene und Risikominimierung – das Verhalten der Gäste in bestimmten Bereichen, Zonen und Räumen – legen die Ordnungsregeln für diese Orte fest.

§ 7. Zurückgelassene Gegenstände

  1. Bezüglich der Gegenstände, die nach dem Verlassen des Hotelzimmers durch den Gast zurückbleiben, wird das Hotel im Einklang mit dem Willen des Gastes handeln, der bei Beginn des Aufenthalts im Hotel auf der Gästekarte gemäß Punkt 2 angegeben wurde.
  2. Beim Beginn des Aufenthalts entscheidet der Gast, wie das Hotel verfahren soll, und zwar:
    A. Durch eigene handschriftliche Angabe seiner Telefonnummer und E-Mail-Adresse auf der Gästekarte erklärt er, dass bezüglich seiner Gegenstände, die nach Ende des Aufenthalts im Hotel verbleiben, nach dem Gesetz über Fundsachen (Amtsblatt von 2019 Nr. 908, von 2022 Nr. 2375) zu verfahren ist.
    B. Wenn er seine Telefonnummer und E-Mail-Adresse nicht eigenhändig auf der Gästekarte einträgt, erklärt er, dass er seine Gegenstände im Hotel nach Ende des Aufenthalts mit dem Vorsatz, das Eigentum daran aufzugeben, zurücklässt – gemäß Art. 180 BGB.
  3. Ein im Zimmer zurückgelassener Gegenstand, auf den die Vorschriften über Fundsachen Anwendung finden, kann vom Hotel auf Kosten des Gastes an die vom Gast angegebene Adresse zurückgeschickt werden.
  4. Für Gegenstände des Gastes, die gemäß §2 Punkt 6 der Hausordnung aus dem Zimmer entfernt wurden, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Artikel 835-845: Verwahrungsvertrag.

§ 8. Parken und Halten von Fahrzeugen

  1. Das Hotel haftet nicht für Schäden am Fahrzeug des Gastes, außer wenn diese auf Verschulden des Hotels beruhen, welches auf unbewachten kostenpflichtigen oder kostenfreien Parkplätzen auf dem Hotelgelände geparkt ist (Art. 846, Abs. 4 BGB).
  2. Das Hotel haftet nicht für Gegenstände, die im Auto oder einem anderen Fahrzeug zurückgelassen werden, das auf dem Hotelparkplatz geparkt ist.
  3. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die auf als „bewachte Parkplätze“ gekennzeichneten Stellplätzen vor dem Haupteingang des Hotelgebäudes stehen.

§ 9. Sonstige Bestimmungen

  1. An Tagen von besonderen Veranstaltungen im Hotel und auf dem Hotelgelände behält sich das Hotel das Recht vor, die Bewegungsfreiheit der Gäste und deren Nutzung des Hotelangebots zum Schutz der Sicherheit der Hotelgäste einzuschränken.
  2. Das Hotel behält sich das Recht vor, das Bildnis von Gästen während kostenlos angebotener Zusatzleistungen, die während des Aufenthalts stattfinden, wie Tanzabende, Lagerfeuer, Gymnastikkurse usw., zu filmen und vorübergehend in den sozialen Medien des Hotels zu veröffentlichen.
  3. Das Hotel bietet keinen Währungsumtausch an. Das Hotel kann Zahlungen in Fremdwährung zum Kurs der Rezeption akzeptieren.
  4. Auf dem Hotelgelände gilt:
    a) Verbot von Akquisition, Straßenverkauf und Gelegenheitsverkauf;
    b) Verbot von Glücksspiel.
  5. Es gilt ein völliges Verbot, Tiere ins Hotelgebäude mitzubringen, mit Ausnahme von Begleithunden, die bei Zweifeln des Hotelpersonals ein Hundezertifikat vorzeigen müssen.
  6. Das Mitbringen von Waffen, Munition, brennbaren, pyrotechnischen, explosiven, beleuchtenden und anderen gefährlichen Materialien ins Hotel ist verboten.

Gudowo, 1. Juni 2018 [Aktualisierung: 26. März 2026]